AGB

Unsere Reiserücktrittsbedingungen

Reiserücktritte müssen schriftlich erklärt werden und werden wie nachstehend geschrieben berechnet.

  • bis 28 Tage vor Anreise - kostenfrei
  • bis 27 Tage vor Anreise 80 % des Reisepreises / Arrangements
  • bei Nichtanreise 100% des Reisepreises

Grundsätzlich werden wir uns bemühen, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben. Der Gast sollte zu seiner eigenen Sicherheit eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.

1 Geltungsbereich:
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die 
mit dem Hotel & Pension Fortuna abgeschlossen werden sowie all in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff "Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Reservierungsbestätigung-, Hotelzimmervertrag.  Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2 Gastaufnahmen/Bereitstellung:
2.1 Vertragspartener sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Hotelzimmer reserviert und zugesagt wurde. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel entfallen grundsätzlich nach drei Monaten ab dem Reiseantrittsdatum.

3 Leistunge / Zahlungen / Preise:
3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereutzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden beauftragte Leistungen die durch Dritte erbracht und verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben, außer lokaler Abgaben, wie z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzl. Umsatzsteuer od. der Neueinführung, Abschaffung od. Änderung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vetragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss u. Vertragserfüllung einen Monat überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einem vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimer, der Leistungen des Hotels od. Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und /oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gestzl. Tegelungen. Dem Hotel bvleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vetragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung od. Sicherheitslsistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe darüber und die Zahlungstermine können im Vertrag in Taxform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzl. Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gestzl. Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden od. erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung od. Sicherheitesleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 od. eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung od. Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn u. während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung od. Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer e.6 für besthende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstrittigen Forderung gegenüber einer Forderung das Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show):
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel beschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzl. Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin zum Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- od. Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktrittt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart od. bereits erloschen, besteht auch kein gesetzl Rücktritts- od. Kündigungsrecht u. stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderwertiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderwertig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalisieren. Der Kunde ist verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Frühstück sowie für alle Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht od. nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5 Rücktritt des Hotels:
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen u. der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleitet, so ist das Hotel benfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordendlich zurückzutreten, insbesondere falls:
- Höhere Gewalt/Streik od. andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer od. Räume schuldhaft unter irreführung od. falscher Angabe od. Verschweigen wesendlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit od. der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit od. das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefärden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist
- ein Verstoß gegen obengenannte Ziffer 1.2 vorliegt
5.4 Der berchtigte Rücktritt des Hotels begründete keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe:
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sollten bestellte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Optionen 
sind für beide Vertragspartner bindend.
6.2 Gebuchte Zimer stehen dem Kunden ab 13:00 Uhr bis !8:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Der Hotelier behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Option die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten.
6.3 Am Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufrund der verspäteten Räumung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dam Hotel kein od. ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgeld entstanden ist.

7 Haftung des Hotels:
7.1 Das Hotel haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen od. grob fahrlässigen Pflichtverletzung, beziehungsweise auf einer vorsätzlichen od. fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Eine Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters od. Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweiteg gereget, ausgeschlossen. Sollten Störungen od. Mängel an den leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntniss od. auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben u. einen mögl. Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- od. Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert mehr als 100,00 € od. sonstige Sachen einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen od. Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter od. rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

8 Schlussbestimmungen:
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme od. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen od. Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Hotel Pension Fortuna, Haberkamp 8, 29549 Bad Bevensen. Sofern ein Vertragspartener die Voraussetzung des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand 29549 Bad Bevensen.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam od. nichtig werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gestzl. Bestimmungen.

9 Fotomaterial:
9.1 Quelle: IStock, Fotolia, Bad Bevensen Marketing, Lüneburger Heide GmbH HeideRegion Uelzen e.V.
                            
                                                                                        Stand Nov. 2017